( § 292e EO ) Bei der Festsetzung des pfändbaren fiktiven mittelbaren Arbeitseinkommens eines Geschäftsführers, der mangels Gewinn kein Entgelt bezieht, ist eine Korrektur unternehmerischer Entscheidungen, die dazu führten, dass der Geschäftsführer kein Entgelt bezieht, unzulässig. Der Drittschuldner ist jedoch für die Kosten der Drittschuldnerklage schadenersatzpflichtig, wenn sein Geschäftsführer in der Drittschuldnererklärung ohne Begründung angibt, derzeit kein Entgelt zu beziehen.