( § 2 Abs 2, § 28 EStG ) Werden in einem Mietvertrag zwischen Vater und Tochter Benutzungsbeschränkungen des Mietgegenstandes nicht aufgenommen, ist das Mietverhältnis steuerlich nicht als Einkunftsquelle anzuerkennen, ohne dass weiters zu prüfen wäre, ob der vereinbarte Mietzins einem Fremdvergleich standhält.
VwGH 29.11.2000, 95/13/0004