( § 2 Abs 3 EStG, § 1 LiebhabereiVO 1990 ) Die Übertragung einer Liegenschaft vor der tatsächlichen Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses steht der Annahme der Ertragsfähigkeit einer Vermietungsbetätigung nicht entgegen.
VwGH 23.11.2000, 95/15/0177, 0178
Einkunftsquelleneigenschaft