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Meldefristen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6485/2/2016 Heft 6485 v. 11.2.2016

Bis spätestens 29. 2. 2016 sind die Lohnzettel Finanz/SV für alle am Ende des Kalenderjahres 2015 beschäftigten Dienstnehmer (auch für geringfügig Beschäftigte) via ELDA zu übermitteln. Für freie Dienstnehmer ist dem Finanzamt via ELDA die Mitteilung gemäß § 109a EStG anstelle des Lohnzettels Finanz zu übermitteln. Zusätzlich zu dieser Meldung ist ein Lohnzettel SV zu erstatten. Ebenfalls bis spätestens Ende Februar ist die Schwerarbeitsmeldung 2015 zu erstatten.

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