BMF Lohnsteuerprotokoll 1996
Gemäß § 4 der Verordnung v. 5. 12. 1988 über außergewöhnliche Belastungen steht für erheblich behinderte Kinder, für die gemäß § 8 Abs 4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ein monatlicher Freibetrag von S 3.600,- zu. Können zusätzlich zu diesem Freibetrag durch die Behinderung verursachte tatsächliche Fahrtkosten für täglich erforderliche Fahrten in ein Sonderheim geltend gemacht werden?