§ 24 BVergG 2018
Zur Herstellung vollständiger Transparenz sind die Marktsondierungsgespräche anonymisiert und ohne Betriebsgeheimnisse den Bietern zugänglich zu machen.
LVwG Wien, 09.10.2019, VGW-123/077/10956/2019
§ 24 BVergG 2018
Zur Herstellung vollständiger Transparenz sind die Marktsondierungsgespräche anonymisiert und ohne Betriebsgeheimnisse den Bietern zugänglich zu machen.
LVwG Wien, 09.10.2019, VGW-123/077/10956/2019