§ 70 Abs 2 BVergG 2006
Ohne Kenntnis über den Umfang der verlangten Anforderungen kann der Bewerber keine Eigenerklärung abgeben.
VwGH, 07.12.2019, Ra 2018/04/0199
§ 70 Abs 2 BVergG 2006
Ohne Kenntnis über den Umfang der verlangten Anforderungen kann der Bewerber keine Eigenerklärung abgeben.
VwGH, 07.12.2019, Ra 2018/04/0199