§ 377 HGB, § 381 HGB
Bei Versäumung der sofortigen Mängelrüge bei beiderseitigen Handelsgeschäften gehen nicht nur Gewährleistungsansprüche, sondern auch Schadenersatzansprüche verloren.
OGH 10.06.1998, 6 Ob 96/98f
§ 377 HGB, § 381 HGB
Bei Versäumung der sofortigen Mängelrüge bei beiderseitigen Handelsgeschäften gehen nicht nur Gewährleistungsansprüche, sondern auch Schadenersatzansprüche verloren.
OGH 10.06.1998, 6 Ob 96/98f