DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 4/2005
Frau K. ist bereits über 50, als sie von ihrer Firma gekündigt wird. Sie erhält aber die Zusage, dass sie wieder eingestellt wird. Genügt dies bereits, um die Vorschreibung eines Malus-Beitrages zu verhindern?
tatsächliche Wiedereinstellung