Auszug aus Mazal / Risak (Hrsg), „Das Arbeitsrecht - System und Praxiskommentar“: Dr. René Schindler , Kapitel XX. Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Rz 34-36)
Inhalt des Dienstzeugnisses
Die herrschende Lehre (Schwarz/Löschnigg, Arbeitsrecht10, 7.10.3.1.) und Rechtsprechung (OGH 12.02.1992, 9 ObA 32/92, RdW 1992/250; OGH 29.09.1999, 9 ObA 185/99t, ARD 5078/12/99) reduzieren das Dienstzeugnis auf eine reine Beschäftigungsbestätigung: Es ist der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses anzugeben und in groben Zügen die verrichteten Tätigkeiten zu beschreiben; ein Anspruch darauf, dass die Leistung des Arbeitnehmers bewertet wird, besteht nicht.