LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01
Ein Arbeitnehmer war nur vom 6. 3. bis 19. 3. 2001 bei einem Arbeitgeber angestellt und erhielt eine Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub von einem Tag.
Ist durch die Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub ein Monatslohnzahlungszeitraum zu unterstellen und der Lohnzettel für die Zeit ab 1. 3. oder 6. 3. bis 31. 3. 2001 auszustellen?