ArbVG § 29
ArbKV Eisen/Metallind: Art IX
1. Die Festlegung von Zeitlöhnen gehört nicht zu den Angelegenheiten, die nach dem ArbVG durch Betriebsvereinbarung geregelt werden können.
ArbVG § 29
ArbKV Eisen/Metallind: Art IX
1. Die Festlegung von Zeitlöhnen gehört nicht zu den Angelegenheiten, die nach dem ArbVG durch Betriebsvereinbarung geregelt werden können.