MaklerG § 6 Abs 3
Der mit einem Vermittlungsauftrag angestrebte Geschäftserfolg kann auch im Geschäftsabschluss mit einer vom Auftraggeber verschiedenen dritten Person liegen, in deren Interesse der Auftrag erteilt wird.
OGH, 22.10.2014, 3 Ob 183/14d