§ 21 EStG - Kann bei einem konventionell geführten landwirtschaftlichen Betrieb ein positives steuerliches Gesamtergebnis nur innerhalb eines Zeitraumes von mehr als 43 Jahren erzielt werden, ist in der ausgeübten Tätigkeit keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei zu erblicken.
VwGH 30.07.2002, 96/14/0020