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LGBl f. d. Burgenland 2001/51

ARD 5269/7/2001 Heft 5269 v. 11.12.2001

Festsetzung des Entgelts, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes der Hausbesorger ab 1. 1. 2002 (Hausbesorger-Entgeltverordnung 2002). Das monatliche Entgelt wird mit € 0,1817 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und mit € 0,3292 je Quadratmeter Gehsteigfläche und das Sperrgeld mit € 3,50 vor Mitternacht und € 4,- nach Mitternacht festgesetzt. Verordnung des Landeshauptmannes v. 28. 11. 2001; LGBl f. d. Burgenland 2001/51, 33. Stück, ausgegeben am 5. 12. 2001.

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