Eine geplante Änderung des ASVG soll die Möglichkeit für einen Übertritt von einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis in das Pensionsversicherungssystem des ASVG auch in solchen Fällen schaffen, in denen die Pensionsversicherungsfreiheit des Dienstverhältnisses endet, ohne dass die betroffenen Dienstnehmer aus dem (vormals pensionsversicherungsfreien) Dienstverhältnis ausgeschieden sind (§ 311a ASVG neu). Im Unterschied zur Übertragungsmöglichkeit nach § 311 ASVG, die ein Ausscheiden aus dem pensionsversicherungsfreien Dienstverhälltnisses voraussetzt, ist dabei aber für jeden Monat des PV-freien Dienstverhältnisses ein Überweisungsbetrag iHv 22,8 % des Letztbezugs (statt nur 7 %) zu leisten. (Regierungsvorlage 8. 3. 2016, 1027 BlgNR 25. GP ).