Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes ist das BMF verpflichtet, eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Dies dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte iSd § 9 SBBG schützen. Die Liste der ab 1. 1. 2016 rechtskräftig per Bescheid festgestellten Scheinunternehmen ist auf der Homepage des BMF zu finden und wird laufend aktualisiert (siehe: https://www.bmf.gv.at ➔ Betrugsbekämpfung ➔ Scheinunternehmen). Mit Stand 15. 3. 2016 liegen derzeit keine rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen vor.