Leitsatz (der Redaktion)
Nach Art 2.12 AWB 1998 sind auch Waren in unter Erdniveau befindlichen Ausstellungsräumen vom Versicherungsschutz ausgenommen, wenn diese nicht mindestens 12 cm über dem Fußbodenniveau aufgestellt sind.
OGH 27. 1. 2016, 7 Ob 227/15f