Leitsatz (der Redaktion)
Mangels Umschreibung in den Versicherungsbedingungen sind in einer Landwirtschaftsversicherung nach dem Vertragszweck nur Gebäude versichert, die zur Landwirtschaft gehören, nicht Gebäude, die als Gästehaus oder der Vermietung dienen.
OGH 6. 4. 2016, 7 Ob 11/16t