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Landwirtschaftsversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2016/222ZFR 2016, 493 Heft 10 v. 21.10.2016

Leitsatz (der Redaktion)

Mangels Umschreibung in den Versicherungsbedingungen sind in einer Landwirtschaftsversicherung nach dem Vertragszweck nur Gebäude versichert, die zur Landwirtschaft gehören, nicht Gebäude, die als Gästehaus oder der Vermietung dienen.

OGH 6. 4. 2016, 7 Ob 11/16t

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