( KVG § 7 ) Löst das formale Ausscheiden des bisherigen Komplementärs einer KG aus dieser und dessen Verbleib als Kommanditist die Entstehung eines Abschichtungsguthaben s aus, das der neue Kommanditist als Vermögenseinlage der KG widmet, ist das entsprechende Abschichtungsguthaben, das zur Erbringung der Einlage des Kommanditisten verwendet wurde, als gesellschaftsteuerpflichtige Gegenleistung anzusehen. VwGH 96/16/0140 v. 26.06.1997. (Bescheid aufgehoben)