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KV-Metallindustrie

ArbeitsrechtARD 4778/22/96 Heft 4778 v. 24.9.1996

(KV-Metallindustrie) In der Metallindustrie werden ab 1. November 1996 die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter der Arbeiter und Angestellten um 2,6% erhöht, die Ist-Löhne und -Gehälter um 2,0% . Die Lehrlingsentschädigungen werden um 2,5% angehoben; die Zulagen steigen durchschnittlich um 2,6%. (WrZ v. 24. 9. 1996)

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