( KV-AUA ) Die Einstufung in bestimmte Gehaltsgruppen von Kollektivverträgen richtet sich nach der tatsächlichen Verwendung des Arbeitnehmers, so dass es z.B. nicht auf die Anzahl der einem Mitarbeiter zustehenden Wartungsberechtigungen ankommt, sondern auf die Art der auf Grund von Wartungsberechtigungen tatsächlich ausgeübten Arbeiten. OGH 8 Ob A 105/98v v. 17.09.1998.