• EU-Richtlinienvorschlag gegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen
Die EU-Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, die zum einen eine gemeinsame Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ vorsieht, zum anderen werden Mittel und Wege dargestellt, wie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen eine Wiedergutmachung erlangen können. Die Richtlinie soll es nationalen Gerichten erleichtern, Fälle einer rechtswidrigen Aneignung vertraulicher Geschäftsinformationen zu behandeln und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, vom Markt zu nehmen. Gleichzeitig soll es für die Opfer rechtswidriger Handlungen leichter werden, Schadenersatz zu erhalten.

