Mitte 2012 erklärte der EuGH die Weiterveräußerung von online erworbener Software als zulässig. Der EuGH zog hiefür erstmals den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz im digitalen Umfeld heran. Unter den vom EuGH aufgestellten Voraussetzungen ist damit der Weg frei für einen digitalen Software-Zweitmarkt. Der Aufsatz erläutert zunächst das Geschäftsmodell „Gebrauchtsoftware“ und stellt klar, unter welchen Voraussetzungen der Erschöpfungsgrundsatz greift. Danach wird unter Einbeziehung von Folgeentscheidungen ein Ausblick auf die Auswirkungen auf Praxis und Vertragsgestaltung gegeben. Schließlich wird erörtert, ob aus der Entscheidung des EuGH auch die Zulässigkeit der digitalen Weitergabe von MP3s und E-Books folgt.

