• Neues zur Datenschutz-Grundverordnung der EU (DS-GVO) – Bericht des EP (COM(2012)001-C7-0025/2012 – 2012/0011(COD)) – Berichterstatter Jan Philipp Albrecht
Die Kommission hat sich entschlossen die Richtlinie 95/46/EG durch eine (direkt anwendbare) Verordnung zu ersetzen, um so die Unterschiedlichkeit in der Herangehensweise an den Datenschutz in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern. Die Kommission lässt aber den Mitgliedstaaten Raum für die Beibehaltung oder Annahme besonderer Vorschriften zu Gegenständen wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung, dem Berufsgeheimnis sowie Gesundheit und Beschäftigung (Artikel 81–85). Nach Ansicht des Berichterstatters sollten auch die EU-Organe in den Anwendungsbereich der neuen Verordnung fallen, um einen konsistenten und einheitlichen unionsweiten Rahmen sicherzustellen.

