BMF v. 29. 6.1998
Das BMF hat von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH/BRD III R 84/96 v. 18. 6. 1997 = ARD 4918/30/98), die Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, mit Interesse Kenntnis genommen, kann sich dieser Auffassung allerdings im Ergebnis nicht anschließen.