§ 45a Abs 5 AMFG
Die Nichtigkeitssanktion des § 45a Abs 5 AMFG bezieht sich dem klaren Wortlaut nach nur auf Kündigungen. Es liegt weder eine ungewollte Gesetzeslücke vor noch gibt es ein europarechtliches Gebot, das eine analoge Anwendung dieses Verbots auf einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen erfordert.