( § 42 Wr. VBO ) Entspricht das außerdienstliche Verhalten eines Arbeitnehmers nicht dem geforderten Anforderungsprofil seiner Einstellung, kann die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber unzumutbar sein.
ASG Wien 18.09.2000, 33 Cga 50/00i rk.