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Ktn. MotorbootabgG § 6

Lohnsteuer und AbgabenARD 4763/28/96 Heft 4763 v. 30.7.1996

(Ktn. MotorbootabgG § 6) Die Veränderung der maximalen Antriebsleistung (Kw) eines Motorbootes auf einem Kärntner See während des Abgabenjahres führt nicht zur Aliquotierung der Motorbootabgabe. VwGH 95/17/0008 v. 15.12.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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