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Ktn. MotorbootabgG § 6, StGG Art V

Lohnsteuer und AbgabenARD 4763/27/96 Heft 4763 v. 30.7.1996

(Ktn. MotorbootabgG § 6, StGG Art V) Durch die Kärntner Motorbootabgabe erfolgt kein Ausschluß des Gemeingebrauchs des öffentlichen Gewässers Wörthersee bzw. keine Verletzung des Gemeingebrauchs durch eine entschädigungslose Enteignung. VwGH 94/17/0191 v. 26.01.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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