( KStG § 17 ) Zinsen eines Kredites, der zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10 KStG 1966 aufgenommen wurde, können bei der Obergesellschaft bei Veräußerung derselben auch dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn dabei zwar ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, aber keine steuerbefreiten Schachtelerträge erzielt werden. VwGH 94/15/0187 v. 10.10.1996. (Beschwerde abgewiesen)