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Krankenstände als Kündigungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2019/65wbl 2019, 223 Heft 4 v. 1.4.2019

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Krankenstände des Arbeitnehmers können einen personenbezogenen Kündigungsgrund bilden. Entscheidend ist, ob ein verständiger und sorgfältiger Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass Krankenstände in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu erwarten sind.

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