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Anspruch auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2019/66wbl 2019, 224 Heft 4 v. 1.4.2019

§ 26 Abs 8 AZG, § 5 ABGB

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnungen iSd § 26 Abs 8 AZG ist privatrechtlicher Natur.

§ 26 Abs 8 AZG findet auch auf Arbeitsverhältnisse Anwendung, die vor dessen Inkrafttreten am 1.1.2015 abgeschlossen wurden, allerdings nur für Abrechnungsperioden ab dem Inkrafttreten.

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