( ASVG § 131 Abs 4, § 144 Abs 5, § 135 Abs 4 ) Für Hubschrauberbergungskosten bei Sport- und Bergunfälle n besteht kein Kostenersatzanspruch mit dem Titel Krankentransport aus der Krankenversicherung.
OGH 10 Ob S 2415/96m v. 13.12.1996
Gemäß § 144 Abs 5 in Verbindung mit § 135 Abs 4 ASVG hat der Krankenversicherungsträger bei Notwendigkeit der Anstaltspflege auch die Kosten des Transports in die Krankenanstalt zu übernehmen, wenn die in § 144 Abs 5 ASVG weiter statuierten Voraussetzungen gegeben sind. § 43 der Satzung der Tiroler Gebietskrankenkasse enthält nur nähere Ausführungsbestimmungen für Fälle, in denen auf Grund des Gesetzes die Kosten des Krankentransports vom Versicherungsträger zu übernehmen sind.