§ 1 KlGG
Die Bestimmungen der Bauordnungen verfolgen einen anderen Zweck und können daher zur Auslegung des Begriffs "kleingärtnerische Nutzung" nicht herangezogen werden.
OGH 18.2.2010, 6 Ob 17/10h
§ 1 KlGG
Die Bestimmungen der Bauordnungen verfolgen einen anderen Zweck und können daher zur Auslegung des Begriffs "kleingärtnerische Nutzung" nicht herangezogen werden.
OGH 18.2.2010, 6 Ob 17/10h