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Klägergerichtsstand in Versicherungssachen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/377Zak 2022, 203 Heft 11 v. 15.7.2022

Der Klägergerichtsstand in Versicherungssachen nach Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 am Wohnsitz des klagenden Versicherungsnehmers, Versicherten oder Begünstigten regelt nach Auffassung des EuGH (C-652/20 , Allianz Elementar Versicherung) nicht nur die internationale, sondern auch die örtliche Zuständigkeit.

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