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Klageeinschränkung im Berufungsverfahren?

RechtsprechungVerfahrensrechtwobl 2008/13wobl 2008, 26 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 482, § 483 Abs 3 ZPO:

Im Berufungsverfahren ist eine Klageeinschränkung auf Kosten jedenfalls im Fall einer Beweisergänzung in der dafür dienenden mündlichen Berufungsverhandlung zulässig.

OGH 27. 2. 2007, 1 Ob 205/06p (LGZ Wien 41 R 284/04z; BG Hietzing 8 C 107/03k)

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