( EStG § 27, § 46, DBA-BRD ) Unterliegt eine in Österreich im Abzugsweg einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht dem österreichischen Besteuerungsrecht, kann sie auch nicht auf die österreichische Einkommensteuerschuld angerechnet werden.
VwGH 98/13/0018 v. 22.04.1998