§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Die Revision gegen das Urteil OLG Wien 29.10.2003, 10 Ra 123/03m, ARD 5477/7/2004, betreffend Fehlen einer wesentlichen Interessenbeeinträchtigung durch eine Kündigung, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 6 Monaten einen inhaltlich gleichartigen und etwa gleich hoch bezahlten Arbeitsplatz als Kraftfahrer findet, selbst wenn es im neuen Unternehmen zu allfälligen Überschreitungen arbeitszeit- und kraftfahrzeugrechtlicher Bestimmungen kommt, wurde zurückgewiesen. OGH 21.01.2004, 9 ObA 157/03h.