§ 255 Abs 3 ASVG - Auch wenn ein Versicherter im Rahmen seiner langjährigen umfassenden Pflege- und Betreuungstätigkeit seines schwerst behinderten Kindes jene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, wie sie Pflegehelfer nach einer einjährigen Ausbildung und Absolvierung einer Abschlussprüfung aufweisen, liegt ein berufsschutzbegründender qualifizierter Beruf nicht vor, weil es sich bei der Tätigkeit eines Pflegehelfers (früher Stationsgehilfen) mit einjähriger Ausbildung weder um einen erlernten noch um einen angelernten Beruf handelt, sodass dessen geminderte Arbeitsfähigkeit nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen ist (vgl. OGH 10. 10. 2001, 10 ObS 323/01z, ARD 5295/21/2002). OGH 28.05.2002, 10 ObS 154/02y.