§ 255 Abs 2 ASVG - Kann ein als Maurer tätiger Versicherter nur unter Aufsicht und Anleitung bei einfachen Mauerwerks- und Verputzarbeiten eingesetzt werden, während ihm Kenntnisse und Fähigkeiten in wesentlichen Teilbereichen des Maurerberufs fehlen, hat er somit in der Praxis nicht die qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die von gelernten Facharbeitern allgemein verlangt werden. Ein Berufsschutz angelernter Maurer kommt ihm daher nicht zu, sodass sich das Verweisungsfeld mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt deckt. OGH 23.07.2002, 10 ObS 236/02g.