§ 62 nö BauO 1996
Eine Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht setzt einen rechtzeitigen Antrag des Ausnahmewerbers voraus.
VwGH 14.10.2005, 2005/05/0198
§ 62 nö BauO 1996
Eine Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht setzt einen rechtzeitigen Antrag des Ausnahmewerbers voraus.
VwGH 14.10.2005, 2005/05/0198