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Kassenvertrag für drittstaatsangehörige Ärzte im Lichte des § 343 Abs 3 ASVG

BeitragAufsatzReinhard MinderockJAS 2023, 362 - 380 Heft 4 v. 21.12.2023

§ 343 Abs 3 ASVG verpflichtet den Krankenversicherungsträger zur Auflösung des Kassenvertrages, wenn der Vertragsarzt die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates verliert. In § 4 ÄrzteG 1998 ist jedoch seit der Novelle BGBl I 2014/82 die Staatsbürgerschaft nicht mehr als eine Voraussetzung der ärztlichen Berufsausübung vorgesehen. Der vorliegende Beitrag behandelt daran anschließend die Frage, ob dadurch hinsichtlich der ASVG-Regelung nachträglich eine "Lücke" entstanden sein könnte, die es entsprechend zu schließen gilt.

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