1. § 253f ASVG normiert keinen Anspruch auf Krankenbehandlung, sondern einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation aus der PV.2. Eine Entzugsbehandlung gegen eine Benzodiazepinabhängigkeit ist eine Krankenbehandlung, die vom Krankenversicherungsträger zu erbringen ist. Die Erbringung von Maßnahmen der Krankenbehandlung durch den Pensionsversicherungsträger ist gesetzwidrig.3. Eine medizinische Rehabilitation ist nur dann zweckmäßig iSd § 253f ASVG, wenn vorher die für die Rehabilitationsfähigkeit des Revisionswerbers maßgebliche Entzugsbehandlung erfolgreich abgeschlossen worden ist.