Dieser Beitrag untersucht die unionsrechtlichen Vorgaben für die Berechnung der Behandlungskosten, die Berechtigte des Gemeinsamen Krankenfürsorgesystems der EU bei Behandlung in einer österr Krankenanstalt zu leisten haben. Im Fokus steht dabei die unionsrechtliche Zulässigkeit der Anwendung des Systems der Pflege- und Behandlungsgebühren anstatt des Systems der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung.