Dieser Beitrag widmet sich der Frage, wie das Weisungsrecht gegenüber Beamten und Vertragsbediensteten geregelt ist, wobei der Schwerpunkt bei den Grenzen des Weisungsrechts liegt. Besonders soll hierbei die Stellung von unselbständig beschäftigten Ärzten in Krankenanstalten bezüglich Weisungen betrachtet werden.
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