Nach jahrelanger Diskussion (FN ) wurde mit 1. 1. 2015 der Parteiantrag auf Normenkontrolle ("Gesetzesbeschwerde") (FN ) in die österreichische Rechtsordnung eingeführt. Im Folgenden werden die Voraussetzungen und Folgen einer "Gesetzesbeschwerde" sowie jene Probleme thematisiert, die sich aufgrund widersprüchlicher gesetzlicher Ausgestaltung ergeben.
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