Das StPÄG 2014 trat mit 1. 1. 2015 in Kraft und brachte einige wesentliche verfahrensrechtliche Änderungen. Der folgende Beitrag widmet sich den wichtigsten Neuerungen.
Schlagwörter:
Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens, großer Schöffensenat, Sachverständigenbestellung neu.

