Die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen auf Rechte verzichtet werden kann, stellt sich auch im öffentlichen Recht. Dabei kommen verschiedene Konstellationen in Betracht. So kann zwischen einem Verzicht auf öffentliche Funktionen, auf subjektiv-öffentliche Rechte und eines im Zuge eines Verwaltungsverfahrens abgegebenen Verzicht unterschieden werden.
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