Die Strafmündigkeit setzt bekanntlich mit dem Alter von 14 (dem vollendeten 14. Lebensjahr) ein. Bis zum Alter von 18 Jahren werden Täter im Strafrecht als Jugendliche behandelt, danach als sog "junge Erwachsene", (FN ) ehe nach Vollendung des 21. Lebensjahres uneingeschränkt alle Bestimmungen des Strafrechts Anwendung finden. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Stellung junger Erwachsener im Strafrecht und eignet sich als Leitfaden für die Prüfungsvorbereitung.

